Chronik unserer Familie
Der Name Holzrichter dürfte im heimischen Raum zu den ältesten Familiennamen gehören. Er war über Jahrhunderte an ein Amt gebunden und wurde erst vor ungefähr zweieinhalb Jahrhunderten zum alleinigen Namen der Familie, die seit jeher durch das Vertrauen Ihrer Landsleute zum Amt des Holz-Richters berufen worden war. Und so hieß dann auch nach altem Brauch die Familie.
Der uralte „Erb– und Freyhof“ liegt noch im heutigen Veserde, das eins Veseforth, auch Veseförd, genannt wurde. Um die Herkunft und Bedeutung des Namen Holzrichter zu verstehen, werfen wir einen Blick zurück in die heimatgeschichtliche Vergangenheit.
Die Besitztümer der großen Landesherren waren in Marken eingeteilt und diese dann wieder in Schotte. An der Spitze stand der Landesherr als Obermärker. Im heutigen Veserde stießen zwei Marken aneinander: Vorderveserde lang in der Lennemark, Hinterveserde in der Limburger Mark und da in deren Veseförder Schott. In dem Schott lag das Besitztum des Grafen von der Mark und des Grafen von Limburg. Beide waren Obermärker, die die gewählten Scheffen bestätigten und den „Holz-Richter“ ernennen mussten. Scheffen und Holz-Richter mussten das überlieferte, uralte, ungeschriebene Gesetz bestens kennen. Deshalb sollten die „Freyen Erven“ nur „de verstendelsten und bequemste von altz gewoehntlich vor ihre scheffluide kysen (wählen).“
… Neben dem Eigenbesitz der „Erb– und Freyhöfe“ gab es noch große Flächen Wald und Weideland im Allgemeinbesitz. Die Nutzung zum Holzschlag und zur Viehhütung wurde im Holzgericht festgelegt und den Beerbten zugewiesen.
Denen „te Veseforth“ war so oftmals das Amt des Holz-Richters übertragen worden, dass im 16. und 17. Jahrhundert das „gen. Holzrichter“ den Namen zugefügt wurde, bis nach 1700 die Familie nur noch allein Holzrichter hieß.
Das letzte Holzrichteramt wurde 1780 dem erst 30 Jahre alten Janhermen einstimmig übertragen. Er verwaltete es gewissenhaft und wachte unerschrocken über „Wald und Hude“, bis der preußische Staat durch Verordnung vom 17.03.1818 dem „Holzrichter zu Veserde“ seine Befugnisse nahm.
Der kurze heimatgeschichtliche Abriss mag zeigen, wie die Holzrichter von jeher ihre Kräfte auch im Dienste ihrer Mitmenschen gewissenhaft einsetzten, getreu dem von Geschlecht zu Geschlecht überlieferten Wahlspruch:
„Tue recht und scheue niemand"!