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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen des Schloss Hotel Holzrichter

1.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Konferenzräumen und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten weiterhin für die Benutzung der Zimmer und allen anderen Einrichtungen im Schloss Hotel Holzrichter sowie den dazugehörigen Außenanlagen.

2.

Das Schloss Hotel Holzrichter überlässt jedem Interessenten ein schriftliches Informationspaket über die Durchführung und Preisniveau der Veranstaltungen. Nimmt der Gast/ Veranstalter in Kenntnis dieser Informationen eine Veranstaltungsreservierung vor, wird diese mit der schriftlichen Bestätigung durch Schloss Hotel Holzrichter bindend.

3. Exklusivität:

Der Gast hat kein Recht auf Exklusivität, es können neben der gebuchten Veranstaltung weitere Hochzeiten, Tagungen und sonstige Veranstaltungen im Hotel stattfinden.

4. Teilnehmerzahl:

Der Gast muss dem Schloss Hotel Holzrichter die endgültige Zahl der Gäste Teilnehmer spätestens 2 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten, gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl, werden bis 2 Tage vorher zu maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Abweichungen nach oben, wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

5.

Um- und Abbestellfristen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellfristen Gültigkeit:

  • a. Bis 60 Tage vor dem Termin fallen keine Stornogebühren an
  • b. 60-30 Tage vor dem Termin: 25 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages lt. Kostenschätzung
  • c. 29-14 Tage vor dem Termin: 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages lt. Kostenschätzung
  • d. 13- 0 Tage vor dem Termin: 100 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages lt. Kostenschätzung

6.

Bei Veranstaltungen, die nach 03.00 Uhr enden, berechnen wir einen Nachtzuschlag von 130,00€ je angefangener Stunde .Das späteste Ende der Veranstaltung ist 5.00 Uhr.

 

7. Rauchen:

Das Rauchen ist im Schlosshotel Holzrichter nicht gestattet. Wir bitten jeden Gast diesen Sicherheitsaspekt zum Wohle aller Hotelgäste und Mitarbeiter zu berücksichtigen.

 

8. Haftung:

Das Hotel haftet nicht:

  • für die Einhaltung von Vereinbarungen, welche durch höhere Gewalt oder nicht durch das Hotel zu verantwortende Umstände, eingetreten sind.
  • für Verluste/Diebstahl in den Zimmern, Gasträumen und im Wellnessbereich, sowie für Beschädigungen auf dem Hotelgelände und den Parkplätzen.
  • für die Ausführung und Qualität der durch das Hotel vermittelten Leistungen, wie Musiker, Busfahrten, Kutschfahrten, Fotografen, Führungen usw. und außerhalb gebuchter Fremdenzimmer

9. Schlussbestimmungen:

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten - Ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  • Es gilt deutsches Recht

Stand: Januar 2008

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: OS-Plattform

Mehr als ein zweites Zuhause

"Das Schloss Hotel Holzrichter ist für unsere Gäste und Veranstaltungen einfach mehr als nur ein zweites Zuhause. So ist für uns im Laufe der Jahre aus dem Tagungshotel nahe Lüdenscheid zuerst ein idealer Gastgeber für Schulungen, Seminare und Tagungen geworden. Das einzigartige Ambiente, zeitlos-schöne Hotelzimmer, optimale Seminar- und Tagungsräume, kreative Küche sowie herzliche Gastfreundschaft vor, während und nach dem Aufenthalt machen das Schloss Hotel Holzrichter heute für uns zu einem echten Stück Heimat im Sauerland und in Südwestfalen."
- Geschrieben von Herr Neumann, Vorsitzender der Geschäftsführung Busch-Jaeger Elektro GmbH