Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Konferenzräumen und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten weiterhin für die Benutzung der Zimmer und allen anderen Einrichtungen im Schloss Hotel Holzrichter sowie den dazugehörigen Außenanlagen.
Das Schloss Hotel Holzrichter überlässt jedem Interessenten ein schriftliches Informationspaket über die Durchführung und Preisniveau der Veranstaltungen. Nimmt der Gast/ Veranstalter in Kenntnis dieser Informationen eine Veranstaltungsreservierung vor, wird diese mit der schriftlichen Bestätigung durch Schloss Hotel Holzrichter bindend.
Der Gast hat kein Recht auf Exklusivität, es können neben der gebuchten Veranstaltung weitere Hochzeiten, Tagungen und sonstige Veranstaltungen im Hotel stattfinden.
Der Gast muss dem Schloss Hotel Holzrichter die endgültige Zahl der Gäste / Teilnehmer spätestens 10 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten, gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl, werden bis 3 Tage vorher zu maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Abweichungen nach oben, wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Um- und Abbestellfristen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellfristen Gültigkeit:
Bei Veranstaltungen, die nach 00.00 Uhr enden, berechnen wir einen Servicezuschlag von 140,00€ je angefangener Stunde .Das späteste Ende der Veranstaltung ist 2.00 Uhr.
Das Rauchen ist im Schlosshotel Holzrichter nicht gestattet. Wir bitten jeden Gast diesen Sicherheitsaspekt zum Wohle aller Hotelgäste und Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Das Hotel haftet nicht:
Stand: Januar 2023